Bundestag

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Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Glaubwürdigste im Deutschen Land?

134 Menschen starben im Sommer 2021 bei der Flutkatastrophe an der Ahr. Anne Spiegel („Grüne“) als damalige Umweltministerin in Rheinland-Pfalz trug maßgeblich dazu bei. Die eindrücklichen Unwetter-Vorwarnungen wurden nicht an die Bevölkerung weitergegeben. Aktuell zeigen durchgesickerte SMS-Protokolle, dass sie sich damals nur Sorgen um ihr Image machte: „Anne braucht eine glaubwürdige Rolle.“ Der Pressemann der Grünen machte Vorschläge: „Anne bei Reparaturarbeiten, bei Hochwasserschutzprojekten, dort wo neue Gefahren drohen, Besuch mit Journalisten bei Hochwassermeldezentren.“ In den Medien wird sie nicht umsonst als „kaltschnäuzig“ beschrieben. Nun ist sie Bundesfamilienministerin. Das macht sprachlos. Anne Spiegel darf keinen verantwortungsvollen Posten mehr bekommen. Sie muss entlassen werden! Nicht auszumalen, was sie durch Unterlassung auch in diesem Bereich anrichten könnte.

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AfD – Verdächtig gut!

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag der AfD gegen eine Einstufung als Verdachtsfall ab. Dass nun erstmals eine im Bundestag vertretene Partei im Ganzen vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnte, ist neu und zeigt wie sehr daran gelegen ist, die AfD -die einzige Wahre Opposition- zu unterdrücken. Es ist schlichtweg skandalös, dass die freiheitlich-konservative Opposition AfD in Deutschland vom Inlandsgeheimdienst „beobachtet“ werden soll.  Die AfD ist durch und durch demokratisch und voll auf dem Boden des Grundgesetzes – so verdächtig gut, dass die etablierten Parteien eben Angst vor uns haben!

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Dr. Malte Kaufmann zur Marktmacht von Tech-Giganten!

„Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen“ – das möchten die Kollegen von CDU und CSU, so steht es im Antrag. Es ist grundsätzlich richtig, wenn unsere Soziale Marktwirtschaft vor Tech-Giganten verteidigt wird. Allerdings ist der Antrag unglaubwürdig. Die etablierten Parteien haben die Monopolisierung nicht nur zugelassen sondern sogar befeuert.

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Bundepräsidentenwahl 2022

Am Sonntag, den 13. Februar 2022, wählte die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Zur Wahl standen neben dem bisherigen Staatsoberhaupt Frank-Walter Steinmeier, der parteilose Arzt Gerhard Trabert (Kandidat der Linken), die Physikerin Stefanie Gebauer (Kandidatin der Freien Wähler) und der Ökonom und langjährige CDUler Max Otte, der durch die AfD nominiert wurde. Aufgrund der Corona-Auflagen fand die Abstimmung im Paul-Löbe-Haus statt und nicht wie gewohnt im Plenarsaal des Bundestages. Wer das höchste Amt der Bundesrepublik Deutschland besetzen soll, entschieden die 736 Mitglieder des Bundestages sowie Entsandte der Landesparlamente. Insgesamt 1472 Delegierte. Promis darunter der Virologe Christian Drosten, die Rapperin Lady Bitch Ray, die Dragqueen Gloria Viagra und der Moderator Klaas Heufer-Umlauf durften auch abstimmen. Die Stimmverteilung sah wie folgt aus: 1437 Stimmen wurden abgegeben. Davon waren 12 ungültig. Es gab 86 Enthaltungen. Gebauer kam auf 58 Stimmen, Trabert auf 96 Stimmen, Otte auf 140 Stimmen und Steinmeier erhielt 1045 Stimmen. Damit tritt Frank-Walter Steinmeier seine zweite und letzte Amtszeit als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik an und wird auch die nächsten fünf Jahre seinen Amtssitz im Schloss Bellevue haben. Max Otte gebührt Dank und Anerkennung für seine Kandidatur. Er steht überzeugend für Freiheit, Grundrechte und soziale Marktwirtschaft. Bereits am Freitag, den 28. Januar 2022, reichte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf (20/198) ein, der eine künftige Direktwahl des Bundespräsidenten fordert. Die Legitimation in das höchste politische Amt sollte demnach demokratisch durch das Volk erfolgen: „Der Bundespräsident [soll] künftig in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk gewählt werden, statt wie bisher von der Bundesversammlung, die der Vorlage zufolge abgeschafft werden soll.“ Leider hat der Bundestag nach einer halbstündigen Debatte mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt. Mehr Informationen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw04-de-direktwahl-bundespraesident-877118

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Dr. Malte Kaufmann als Gastredner am 29. Januar 2022 in Dietzenbach!

Dr. Malte Kaufmann war -zusammen mit Mariana Harder-Kühnel MdB- als Gastredner beim Neujahrsempfang der AfD Offenbach Land eingeladen. Danke für die tolle Organisation, die freundliche Einladung und die interessanten Unterhaltungen mit vielen interessierten und motivierten Mitgliedern! Mehr Infos: Alternative für Deutschland – Offenbach Land (afd-ofl.de) Mariana Harder-Kühnel (MdB) – Website der Bundestagsabgeordneten Mariana Harder-Kühnel (mariana-harder-kuehnel.de)

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Besuch aus dem Kongo!

Auf Initiative von Dr. Malte Kaufmann besuchten die kongolesischen (DR Kongo) Parlamentsabgeordneten Gaston Musemena Bongala und Eugénie Agoyo Wayiko unseren AfD-Arbeitskreis für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die beiden Abgeordneten berichteten aus erster Hand von ihrem Land und ihren Sichtweisen auf wirtschaftliche Kooperation und Entwicklungshilfe. Ihr positives Deutschlandbild und ihre Offenherzigkeit haben uns sehr imponiert. Als Kernproblem des afrikanischen Kontinents sehen die Abgeordneten die allgegenwärtige Korruption der Regierungseliten.

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Dr. Maximilian Krah MdEP zu Besuch im AfD-Arbeitskreis Wirtschaft am 25. Januar in Berlin

Heute war Maximilian Krah MdEP bei uns im AfD-Arbeitskreis Wirtschaft. Wir werden die Zusammenarbeit mit den Kollegen im EU-Parlament weiter intensivieren – um gemeinsam gegen den Irrweg des Green Deal und andere Fehlentwicklungen anzugehen. Dr. Maximilian Krah wurde 1977 geboren. Nach Abitur am Dresdner Kreuz­gymnasium und Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Dresden, wo er 2002 das erste und 2004 das zweite ­Staats­examen ablegte. Darauf folgte die Promotion zum Dr. juris mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum Unter­nehmenskauf 2011. Desweiteren hat er 2010 bis 2012 am exklusiven Global Executive MBA-­Pro­gramm der London Business School und der Columbia ­Business School (New York) ­teilgenommen und als Master of Business Administration (MBA) beider ­Universitäten ­abgeschlossen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 2005 hat er weiterhin umfassende Berufserfahrungen gesammelt. Dazu gehört insbesondere eine umfangreiche Praxis als Aufsichtsrat im In- und Ausland. Dr. Maximilian Krah berät als Rechtsanwalt sowohl unter betriebswirtschaftlichen wie rechtlichen Gesichtspunkten. In erster Linie entwickelt er Verträge und ­Satzungen, prozessiert überwiegend im Zivil-, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht und unterstützt darüber hinaus bei außergerichtlichen Verhandlungen. Krah berät außerdem bei Problemen mit Medien und verfügt im Besonderen über eine veritable Praxis im Presserecht. Er betreut bei uns überdies die ­Mandate mit Bezug zu Osteuropa. Dr. Maximilian Krah bloggt zu aktuellen Themen, ist nicht zuletzt  auch politisch aktiv und Vater von sechs Kindern. Politisch ursprünglich Christdemokrat wechselte er 2016 zur AfD. Anlass war die Grenzöffnung 2015 und die ihr folgende Masseneinwanderung, Grund die Erkenntnis, dass die CDU den Konservatismus nicht repräsentiert, sondern neutralisiert. Seit 2018 stellvertretender Vorsitzender der AfD Sachsen, seit 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments. Mehr Infos: Maximilian Krah (maximilian-krah.de)

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Malte Kaufmann/Martin Sichert: Keine ausreichenden Erkenntnisse für die Begründung einer Impfpflicht

Berlin, 20. Januar 2022. Zu den Ergebnissen einer aktuellen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Auftrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Malte Kaufmann mit Blick auf Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Covid-19-Impfstoffe erklärt der Abgeordnete Kaufmann: „Die AfD-Fraktion lehnt eine Impfpflicht allein schon aus freiheitsrechtlichen Gründen ab. Der Wissenschaftliche Dienst liefert nicht mal medizinische Erkenntnisse zu Langzeitfolgen von Covid-19-Impfstoffen, die eigentlich elementar wichtig wären, um die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht zu begründen. Bei der Bewertung von Nebenwirkungen und Langzeitfolgen von zugelassenen Corona-Impfstoffen fügt die WD-Ausarbeitung ein Zitat des Paul-Ehrlich-Instituts ein, in dem von ‚jahrzehntelanger Erfahrung‘ die Rede ist. Diese ‚jahrzehntelange Erfahrung‘ kann es jedoch bei den neuartigen Covid-19-Impfstoffen noch gar nicht geben, die in Deutschland erst seit etwa einem Jahr verabreicht werden. Wenn dies die Grundlage für die Abstimmung der Abgeordneten ist, so ist eine Impfpflicht unverhältnismäßig und sogar fahrlässig.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Martin Sichert, erklärt: „Es handelt sich bei den Corona-Impfungen um ein neuartiges Impfverfahren, das komplett anders als die bisherigen Impfstoffe funktioniert. Statt Antigenen wird hierbei Erbgut des Virus in den Körper mittels einer Trägersubstanz gegeben und menschliche Zellen dazu benutzt, das Spike-Protein zu produzieren. Zu diesem Verfahren kann es gar keine jahrzehntelange Erfahrung geben, weil es erst seit Ende letzten Jahres im Einsatz ist. Aufgrund der Unkenntnis von Langzeitwirkungen ist eine Impfpflicht abzulehnen.“ Mehr Infos: Malte Kaufmann/Martin Sichert: Keine ausreichenden Erkenntnisse für die Begründung einer Impfpflicht – AfD-Fraktion im deutschen Bundestag (afdbundestag.de)

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AfD-Fraktion protestiert gegen Zutrittsverbot für ungeimpfte Abgeordnete

Berlin, 12. Januar 2022. Die Abgeordneten der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag haben heute zu Beginn der Befragung des Bundeskanzlers mit Plakaten („Freiheit statt Spaltung“) gegen die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas verhängte 2G-Plus-Regelung im Parlament demonstriert. Diese Regelung hat zur Folge, dass ungeimpfte Abgeordnete den Plenarsaal und die Ausschusssäle nicht mehr betreten dürfen. Dazu teilen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, mit: „Diese Regelung ist völlig unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig. Sie schränkt die Abgeordneten, die sich gegen eine Impfung entschieden haben, in unzulässiger Weise in der Ausübung ihres Mandates ein. Die 2G-Plus-Regelung kommt einer Impfpflicht gleich und stigmatisiert die ungeimpften Abgeordneten. Wir fordern die Bundestagspräsidentin auf, die Anordnung umgehend zurückzunehmen und damit die Spaltung des Parlamentes zu beenden.“ Mehr Infos: AfD-Fraktion protestiert gegen Zutrittsverbot für ungeimpfte Abgeordnete – AfD-Fraktion im deutschen Bundestag (afdbundestag.de)

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