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SPD-OB von Ostfildern droht Corona-Spaziergängern mit Waffengebrauch

Der SPD-OB von Ostfildern droht friedlichen Corona-Spaziergängern mit Gewalt und (wörtlich!) „WAFFENGEBRAUCH“! Wie sagte SPD-Kanzler Scholz: „Es darf keine roten Linien mehr geben.“ Das ist jetzt das Ergebnis! Wir Bürger müssen den Regierenden die roten Linien wieder klarmachen. Hier das wörtliche Zitat aus der Allgemeinverfügung, die auf der Website der Stadt Ostfildern veröffentlicht ist. Dort heißt es im drittletzten Absatz wörtlich: „Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind.“ Siehe: Allgemeinverfügung (ostfildern.de)

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Beileidsbekundung

Ich bin in großer Trauer um die beiden erschossenen jungen Polizisten in Rheinland-Pfalz. Mein herzliches Beileid den Angehörigen. Hoffentlich werden die Verbrecher schnell gefasst und zur Rechenschaft gezogen.

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Dr. Malte Kaufmann als Gastredner am 29. Januar 2022 in Dietzenbach!

Dr. Malte Kaufmann war -zusammen mit Mariana Harder-Kühnel MdB- als Gastredner beim Neujahrsempfang der AfD Offenbach Land eingeladen. Danke für die tolle Organisation, die freundliche Einladung und die interessanten Unterhaltungen mit vielen interessierten und motivierten Mitgliedern! Mehr Infos: Alternative für Deutschland – Offenbach Land (afd-ofl.de) Mariana Harder-Kühnel (MdB) – Website der Bundestagsabgeordneten Mariana Harder-Kühnel (mariana-harder-kuehnel.de)

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Herzlich Willkommen Erika Steinbach!

Der Eintritt von Erika Steinbach in die AfD -auch ihre Begründung- ist ein wichtiges Signal: Für alle konservativen, freiheitlich, patriotisch gesinnten Bürger gibt es keine andere bundes- & landespolitisch bedeutsame Partei, dieDeutschland wieder auf Kurs bringen könnte. Herzlich Willkommen!

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Besuch aus dem Kongo!

Auf Initiative von Dr. Malte Kaufmann besuchten die kongolesischen (DR Kongo) Parlamentsabgeordneten Gaston Musemena Bongala und Eugénie Agoyo Wayiko unseren AfD-Arbeitskreis für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die beiden Abgeordneten berichteten aus erster Hand von ihrem Land und ihren Sichtweisen auf wirtschaftliche Kooperation und Entwicklungshilfe. Ihr positives Deutschlandbild und ihre Offenherzigkeit haben uns sehr imponiert. Als Kernproblem des afrikanischen Kontinents sehen die Abgeordneten die allgegenwärtige Korruption der Regierungseliten.

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Stopp der KfW-Förderung

Bereits mehrfach hat die AfD davor gewarnt, dass die Klimaschutz-Programme der Grünen nicht finanzierbar sind. Plötzlich, quasi über Nacht, hat Minister Habeck die Förderung für energieeffizientes Bauen eingestellt. Als Grund dafür erklären die Medien, dass die Fördermittel schlicht und einfach ausgeschöpft seien. Nun werden die Kosten für die grüne Energiewende einfach auf die Bürger abgewälzt. Das ersatzlose Streichen der Förderprogramme trifft zum Beispiel junge Familien, die beim Bauvorhaben auf die Förderung angewiesen sind. Viele hunderttausend Bürger sind betroffen. Mit Bedauern muss man feststellen, dass private Bauherren durch falsche Versprechen betrogen worden sind und jetzt nicht wissen, wie es weitergehen soll.

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Dr. Maximilian Krah MdEP zu Besuch im AfD-Arbeitskreis Wirtschaft am 25. Januar in Berlin

Heute war Maximilian Krah MdEP bei uns im AfD-Arbeitskreis Wirtschaft. Wir werden die Zusammenarbeit mit den Kollegen im EU-Parlament weiter intensivieren – um gemeinsam gegen den Irrweg des Green Deal und andere Fehlentwicklungen anzugehen. Dr. Maximilian Krah wurde 1977 geboren. Nach Abitur am Dresdner Kreuz­gymnasium und Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Dresden, wo er 2002 das erste und 2004 das zweite ­Staats­examen ablegte. Darauf folgte die Promotion zum Dr. juris mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum Unter­nehmenskauf 2011. Desweiteren hat er 2010 bis 2012 am exklusiven Global Executive MBA-­Pro­gramm der London Business School und der Columbia ­Business School (New York) ­teilgenommen und als Master of Business Administration (MBA) beider ­Universitäten ­abgeschlossen. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 2005 hat er weiterhin umfassende Berufserfahrungen gesammelt. Dazu gehört insbesondere eine umfangreiche Praxis als Aufsichtsrat im In- und Ausland. Dr. Maximilian Krah berät als Rechtsanwalt sowohl unter betriebswirtschaftlichen wie rechtlichen Gesichtspunkten. In erster Linie entwickelt er Verträge und ­Satzungen, prozessiert überwiegend im Zivil-, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht und unterstützt darüber hinaus bei außergerichtlichen Verhandlungen. Krah berät außerdem bei Problemen mit Medien und verfügt im Besonderen über eine veritable Praxis im Presserecht. Er betreut bei uns überdies die ­Mandate mit Bezug zu Osteuropa. Dr. Maximilian Krah bloggt zu aktuellen Themen, ist nicht zuletzt  auch politisch aktiv und Vater von sechs Kindern. Politisch ursprünglich Christdemokrat wechselte er 2016 zur AfD. Anlass war die Grenzöffnung 2015 und die ihr folgende Masseneinwanderung, Grund die Erkenntnis, dass die CDU den Konservatismus nicht repräsentiert, sondern neutralisiert. Seit 2018 stellvertretender Vorsitzender der AfD Sachsen, seit 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments. Mehr Infos: Maximilian Krah (maximilian-krah.de)

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Amoklauf in Heidelberg am 24.01.2022

Mit Schrecken haben wir heute in Berlin von dem tragischen Amoklauf in Heidelberg gehört. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und vor allem bei der Familie der getöteten jungen Frau. Für einen solchen Verlust sind keine Worte zu finden.

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Zum Schutz des ungeborenen Lebens

Das Grundgesetz sieht die Würde des Menschen als unantastbar nach Art.1, Abs.1 GG und garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Art.2, Abs.2 GG. Dieses Recht auf Leben steht auch einem ungeborenen Kind zu. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt dazu fest: „Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter.“[1] Dabei ist es selbstverständlich, dass die bürgerliche Rechtsfähigkeit erst mit der Geburt eines neuen Bürgers nach §1 des BGB greift. Die Anwendung des bürgerlichen Rechts ändert jedoch NICHT die verfassungsrechtlichen Garantien zum Schutz des Lebens. Nicht selten wird versucht, Abtreibungen mit den Frauenrechten zu rechtfertigen. Die Frauenrechte auf Entfaltung werden ebenfalls garantiert, allerdings soweit sie „nicht die Rechte anderer“ verletzen und sie nicht gegen „das Sittengesetz“ verstoßen nach Art.2, Abs.1 GG. Daraus folgt, dass keiner das Recht hat, einem Anderen von der Nidation im Mutterleib bis hin zum natürlichen Tod das Leben zu nehmen. Das „Selbstbestimmungsrecht“ der Frauen kann nicht über dem Lebensrecht der Kinder stehen, da die Frauen in keinem Fall über das Lebensrecht der Kinder „selbst bestimmen“. Das Recht auf Leben wird NICHT über die Verfügung eines Dritten, auch NICHT über die Verfügung der Mutter nichtig. Das Recht auf Leben ist unantastbar. Auf der Grundlage des Art. 1 und 2 GG ist es die staatliche Pflicht, den Schutz des Lebens zu gewährleisten. Da eine Abtreibung ein Verstoß gegen das Lebensrecht ist, ist sie als Unrecht über die ganze Dauer der Schwangerschaft hin abzulehnen und nur unter bestimmten Bedingungen überhaupt straffrei. Da Werbung zum Verstoß gegen das Lebensrecht verleiten kann, sieht das Strafgesetzbuch im §219a Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch vor. Die AfD fordert nicht nur ein Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch, sondern noch mehr Aufklärung und Beratung zum Lebensschutz der ungeborenen Kinder. Ich weise auf den Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ (Drucksache 19/22199) hin. In diesem Antrag fordert die AfD eine ausführliche Beratung der Mütter über die Risiken und Folgen einer Abtreibung sowohl körperlicher als auch psychischer Natur. Darüber hinaus will die AfD die Beratung durch ein Ultraschalbild des Kindes, welches eine Abtreibung betrifft, ergänzen. Das Ultraschalbild ist im Beratungsgespräch unabdingbar, um den persönlichen Bezug zum Kind zu stärken, denn schließlich wird über dessen Leben und Tod entschieden. CDU, SPD, FDP und allen voran die Grünen und die Linke haben den Antrag abgelehnt! Des Weiteren hat die AfD einen Antrag zur Hervorhebung der Bedeutung von ungeborenem Leben im öffentlichen Rundfunk und an öffentlichen Schulen (Drucksache 19/24652) eingebracht. Dieser wurde nach Beschlussempfehlung der Bundesregierung durch alle anderen Fraktionen ebenfalls abgelehnt. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland erreicht im Durchschnitt pro Jahr über 100.000. Nicht selten wird ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation rechtfertigt. Diese machen jedoch nur 3,7% (medizinisch) beziehungsweise 0,017% (kriminologisch) aus. Der Großteil der Schwangerschaftsabbrüche (96,29%) wird nach einem Beratungsgespräch durchgeführt.[2] Der Justizminister Marco Buschmann (FDP) geht noch einen Schritt weiter. Er hat einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem er §219a des StGB abschaffen will. Sollte in Deutschland Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eingeführt werden, dürfte die Zahl der Abtreibungen stark steigen. Als bekennender Christ setze ich mich aus Überzeugung aktiv für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Ich werde gegen die Abschaffung des Werbeverbots stimmen.   [1] Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: „Der Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland“ vom 11.12.2018, veröffentlicht online: https://www.bundestag.de/resource/blob/592130/21e336d47580c1faa15dbe23d999b62c/WD-7-256-18-pdf-data.pdf, Bezug nehmend auf: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752). Aufgerufen am 23.01.2022. [2] Statistisches Bundesamt: „Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach rechtlicher Begründung“, veröffentlicht online: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/03-schwangerschaftsabbr-rechtliche-begruendung-schwangerschaftsdauer_zvab2012.html;jsessionid=D295D5AEB4A89144C446CF4E75268FCD.live732. Aufgerufen und ausgerechnet durch das Büro Dr. Malte Kaufmann MdB am 24.01.2022.

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