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Und wieder gewinnt die AfD vor Gericht

Gemeinsam mit meinem Kollegen Stephan Brandner erzielte ich am 13.09.2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte einen juristischen Erfolg gegen die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG). Die DPG ist ein Verein, in dem nur Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete Mitglied werden können. Er residiert in unmittelbarer Nähe des Reichstages und wird mit über zwei Millionen Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt bedacht. Hintergrund des Gerichtsverfahrens sind die Vorgänge bei der Neuwahl des Vorstandes der DPG am 27.04.2022: Obwohl ich als Kandidat der AfD-Fraktion zur Wahl vorgeschlagen war, wurde ich nicht in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen. Abgestimmt worden war lediglich über eine bereits vorgefertigte Tischvorlage mit vorgegebenen Kandidaten aller anderen Fraktionen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte untersagte nun auf unseren Antrag der DPG per einstweiliger Verfügung den neuen Vorstand in das Vereinsregister einzutragen und tätig werden zu lassen. Das gewonnene Verfahren zeigt einmal mehr, dass Demokratie in Deutschland keine Selbstverständlichkeit ist und wir sie aktiv verteidigen müssen. Das Urteil ist ein weiteres Stoppschild gegen die Ausgrenzung von AfD-Kandidaten mittels undemokratischer und unrechtmäßiger Tricks. → Stephan Brandner/Malte Kaufmann: Erfolg gegen Ausgrenzung von AfD-Abgeordneten durch die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft – AfD-Fraktion im deutschen Bundestag (afdbundestag.de)