Plakat-Zerstörer in Heidelberg erwischt – Wir stellen Strafantrag!

Genug ist genug!
Plakatzerstörung ist kein Kavaliersdelikt.
Glücklicherweise wurde ein Anti-Demokrat nun in #Heidelberg erwischt – wir stellen Strafantrag.
§ 303 (1) StGB:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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