
Über 3,5 Milliarden Euro Steuergeld gingen in der 20. Legislatur an parteinahe Stiftungen von SPD, CDU, Grünen, FDP, Linken und CSU. Viel Geld, mit dem man Einflussstrukturen aufbauen und eigene Leute versorgen kann. Die AfD-nahe Erasmus-Stiftung erhält diese Förderung nicht, denn der Bundestag entscheidet über die Zuteilung der Mittel. Zwar setzt sich die AfD seit Gründung dafür ein, dass das politische Stiftungswesen in Deutschland abgeschafft wird. Bis wir in die Lage kommen, das umzusetzen, muss aber gleiches Recht für alle gelten!
So sah es das Bundesverfassungsgericht auch noch 2023, als es die Regierung aufforderte, die seit 2019 vorenthaltenen Mittel nachzuzahlen. Umso erstaunlicher, dass das BVerfG davon jetzt nichts mehr wissen will! Die Richter widersprechen sich offensichtlich selbst, indem sie heute urteilen, dass die Parteistiftung der AfD keinen Anspruch auf Rückerstattung hat – ein unfassbares Urteil! Größer als die Gier der Parteien ist offenbar nur die Verachtung Andersdenkender.