GEZ

Endlich! Gericht entlarvt Einseitigkeit der Öffentlich-Rechtlichen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Paukenschlag gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk! Eine mutige Bayerin hat geklagt – und Recht bekommen: Wenn ARD, ZDF & Co. ihre Pflicht zur Programmvielfalt “gröblich verfehlen”, ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig. Das Gericht bestätigt, was die AfD seit Jahren sagt: Das Programm ist einseitig und betrachtet oftmals nur eine Seite der Medaille! Statt ausgewogener Berichterstattung wird uns die Meinung der Berichterstatter als Wahrheit verkauft.

Wir fordern: Sofortige Reform! Abschaffung der GEZ-Gebühren, die uns allen aufgebürdet werden. Gerichte müssen nun prüfen – und wir werden das nutzen. Weg mit der Indoktrination, her mit echter Vielfalt!

➡️ https://www.schwaebische.de/politik/erfolg-fuer-rundfunkbeitrags-verweigerin-offentlich-rechtliche-muessen-programmvielfalt-pruefen-4013510

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