FC Bundestag

Erfolg auf ganzer Linie bestätigt! Das Kammergericht Berlin beabsichtigt, die Berufung des FC Bundestag gegen das Urteil des Landgerichts zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig der Auffassung, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Der FC Bundestag kann nun noch Stellung nehmen, allerdings verdoppeln sich dann die Gebühren. Ein deutlicher Hinweis des Gerichts. Der Unvereinbarkeitsbeschluss des Parlamentsklubs FC Bundestag mit einer AfD-Mitgliedschaft ist und bleibt nichtig. Der Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus dem Spielbetrieb ist rechtswidrig.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Beschluss des FC Bundestages aus dem Jahr 2024, wonach keine #AfD-Politiker mehr aufgenommen und die bereits in den Verein eingetretenen nicht mehr für Spiele aufgestellt werden. Jörn König MdB und Dr. Malte Kaufmann MdB erklären:
„Die zurückgewiesene Berufung und das nun bestätigte Urteil des Landgerichts Berlin sind ein großer Erfolg für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, über den wir uns sehr freuen.”

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