Beschwerde gegen Bild erfolgreich!

20.04.2026

+++ Pressemitteilung +++

Malte Kaufmann: Beschwerde gegen BILD beim Presserat erfolgreich!

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Malte Kaufmann hat wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Der zuständige Beschwerdeausschuss hat der Beschwerde stattgegeben und eine öffentliche Rüge gegen bild.de ausgesprochen.

Dr. Malte Kaufmann erklärt dazu:

„Es ist ein eklatanter Widerspruch: Während bei schwersten Straftätern wie Kinderschändern, Vergewaltigern und Mördern die Identität in den Medien geschützt wird, wird hier eine junge Frau, die auf Sylt „döpdöpdöp“ sang, ohne jede Unkenntlichmachung öffentlich vorgeführt.

Die völlig überzogene und unverhältnismäßige Zurschaustellung kommt einem öffentlichen Pranger gleich und nimmt billigend in Kauf, dass die persönliche Entwicklung und die berufliche Zukunft eines Menschen nachhaltig beschädigt werden. Eine derart identifizierende Darstellung ist unverhältnismäßig; sie missachtet den Schutz der Privatsphäre und ist daher unzulässig.

Genau deshalb ist die Entscheidung des Presserats richtig: Der Beschwerdeausschuss hat den von mir festgestellten schwerwiegenden Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze anerkannt und bild.de aufgefordert, den Presseartikel entsprechend der Rüge abzuändern. Der Pressekodex gilt für alle gleichermaßen. Unterschiedliche Maßstäbe aus ideologischen Gründen sind unzulässig. Presseberichterstattung muss fair, professionell und regelgebunden sein. Das erwarte ich auch von der Bild-Zeitung.

“Presserat: „Berichterstattung über Sylt-Video verstieß in Teilen gegen Persönlichkeitsschutz“
https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/ruegen-fuer-sylt-video-ki-bericht-und-schleichwerbung.html

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