
Erfolg vor Gericht: Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan #Kramer muss neutral bleiben! Er hatte sich 2023 in der Zeitung Freies Wort negativ über die Programmatik der #AfD geäußert. Laut Gericht ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, weil er das AfD-Programm inhaltlich bewertet hat. Im Wettbewerb der Parteien muss sich der Behördenvertreter mit seiner eigenen Meinung zurückhalten!
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