Wir prüfen rechtliche Schritte gegen den Heidelberger OB Würzner!

Rote Linie überschritten! Am 9.11. hielt die #AfD #Heidelberg eine Versammlung ab, um an diesem geschichtsträchtigen Tag über die Zukunft #Europas zu sprechen – am gleichen Tag, an dem zum Beispiel die #Grünen ihren Europaparteitag veranstalteten.
Wie so häufig bildete sich ein „breites Bündnis“ gegen die AfD, um ausgerechnet ab diesem Tag Intoleranz und Ausgrenzung gegen eine demokratisch legitimierte #Opposition zu praktizieren und deren Sympathisanten und Interessenten einzuschüchtern. So weit, so ungut.
Aber dass auch noch der #Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg die Stimmung anheizt, indem er die Veranstaltung der AfD laut Zeitungsbericht als „unerträglich“ bezeichnet und den Hauptredner, Prof. Jörg #Meuthen MdEP in die Nähe des Antisemitismus rückt – DAS GEHT ZU WEIT.
DENN: Für einen Bürgermeister gilt ohne Wenn und Aber die #Neutralitätspflicht.
Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 03.05.2013 (8 A 772/13) festgestellt, dass ein Bürgermeister in seiner Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet ist, kritische Äußerungen zu unterlassen, die eine in der Stadt auftretende Partei in ihrem Recht aus Art. 21, 8 Abs. I GG verletzt.
Herr Dr. #Würzner hat dieses Neutralitätsgebot in eklatanter Weise verstoßen. Aus diesem Grund prüfen wir nun rechtliche Schritte gegen sein Vorgehen. Wir lassen Stigmatisierung und Ausgrenzung in einer angeblich toleranten und weltoffenen Stadt nicht zu – wir wehren uns!

Quelle RNZ: https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-vortrag-am-9-november-eckart-wuerzner-unertraeglich-_arid,398585.html

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