Uploadfilter – Fundamentalangriff auf die Meinungsfreiheit!

Schon in Kürze soll im EU-Parlament ein Gesetz verabschiedet werden, das die freie Meinungsäußerung im Netz erheblich einschränken wird. Brisant sind dabei insbesondere die Artikel 11 und 13 dieses Gesetzesvorhabens. Um was geht es?

Demnächst sollen »Filter« vor einer Veröffentlichung eines Beitrages in sozialen Netzwerken »prüfen«, ob möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Bisher ist es so, dass Netzwerkanbieter wie ›Facebook‹, ›Twitter‹ oder ›YouTube‹ einen Beitrag erst dann löschen müssen, wenn sie von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangen. Die Haftung soll also künftig umgekehrt werden. Das wäre geradewegs so, als ob ein Politiker während einer Podiumsdiskussion vor jedem Statement einen neben ihm stehenden Kontrolleur fragen muss, ob er den beabsichtigten Wortlaut so äußern darf. Wie lächerlich!

Überhaupt gilt doch der Grundsatz: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Der Rechtsweg steht jedem offen, der ein Vergehen feststellt. Schadenersatzklagen und Abmahnungen sind schon jetzt möglich – und davon wird auch rege Gebrauch gemacht. Es besteht also überhaupt kein Handlungsbedarf.

Warum also dieser Aktivismus? Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es im Grunde darum geht, die sozialen Netzwerke stärker zu kontrollieren, um diese langfristig auf »Linientreue« zu bringen. Denn Plattformen wie ›Facebook‹ oder ›Twitter‹ bieten der Opposition im Land die Möglichkeit, ungefiltert ihre alternativen Lösungsvorschläge zu verbreiten. Entlarvend ist deshalb die Überlegung des CDU-Europapolitikers Axel Voss, der die Daseinsberechtigung von ›YouTube‹ gänzlich in Frage stellte!

Es ist zu befürchten, dass zukünftig viele Beiträge nicht mehr gepostet werden können, weil ein Filter-Algorithmus einen (vermeintlichen) Verstoß festgestellt hat. Aber wann ist ein Verstoß ein Verstoß? Darüber sind sich oft Juristen nicht einmal einig. Ist eine Parodie schon ein Verstoß? Und was ist mit Zitaten? Tatsache ist, dass Maschinen niemals vollständig in der Lage sind, diese teils philosophischen Fragen entscheiden zu können. Es wird also darauf hinauslaufen, dass die Netzwerkanbieter aus Furcht vor Strafen eine Vielzahl von Beiträgen von vornherein sperren. Was einer Zensur gleichkommt.

Und noch eine weitere, verstörende Entwicklung bahnt sich an: Ist der Uploadfilter erst einmal eingeführt, dann kann er auch gegen alle möglichen anderen potenziellen »Verstöße« eingesetzt werden: Das »Maas-Gesetz« zu »Hatespeech« und »FakeNews« (NetzwerkDG) kann ruckzuck auch über den Uploadfilter präventiv zum Einsatz kommen. Wer nicht staatskonform postet, bleibt dann stumm.

In den letzten Monaten hat sich zu Recht breiter Widerstand gegen das Vorhaben des EU-Parlaments gebildet. Es gibt Petitionen und Demonstrationen. Es ist zu hoffen, dass der Protest noch an Fahrt aufnimmt, damit dieses unsägliche Vorhaben gestoppt wird. Und am 26. Mai sollte die Europawahl genutzt werden, um diesen und vielen anderen freiheitsfeindlichen Umtrieben die rote Karte zu zeigen: Durch ein entsprechendes Kreuz auf dem Wahlzettel für eine Partei, die klipp und klar gegen Bevormundung und für Meinungsfreiheit steht! Für mich kommt da nur die AfD in Frage.

https://www.deutschland-kurier.org/malte-kaufmann-uploadfilter-fundamentalangriff-auf-die-meinungsfreiheit/

 

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