Zum Schutz des ungeborenen Lebens
Das Grundgesetz sieht die Würde des Menschen als unantastbar nach Art.1, Abs.1 GG und garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Art.2, Abs.2 GG. Dieses Recht auf Leben
Alternative für Deutschland
Das Grundgesetz sieht die Würde des Menschen als unantastbar nach Art.1, Abs.1 GG und garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Art.2, Abs.2 GG. Dieses Recht auf Leben