Berlin, 20. Januar 2022. Zu den Ergebnissen einer aktuellen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Auftrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Malte Kaufmann mit Blick auf Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Covid-19-Impfstoffe erklärt der Abgeordnete Kaufmann:
„Die AfD-Fraktion lehnt eine Impfpflicht allein schon aus freiheitsrechtlichen Gründen ab. Der Wissenschaftliche Dienst liefert nicht mal medizinische Erkenntnisse zu Langzeitfolgen von Covid-19-Impfstoffen, die eigentlich elementar wichtig wären, um die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht zu begründen.
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen und Langzeitfolgen von zugelassenen Corona-Impfstoffen fügt die WD-Ausarbeitung ein Zitat des Paul-Ehrlich-Instituts ein, in dem von ‚jahrzehntelanger Erfahrung‘ die Rede ist. Diese ‚jahrzehntelange Erfahrung‘ kann es jedoch bei den neuartigen Covid-19-Impfstoffen noch gar nicht geben, die in Deutschland erst seit etwa einem Jahr verabreicht werden.
Wenn dies die Grundlage für die Abstimmung der Abgeordneten ist, so ist eine Impfpflicht unverhältnismäßig und sogar fahrlässig.“
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Martin Sichert, erklärt:
„Es handelt sich bei den Corona-Impfungen um ein neuartiges Impfverfahren, das komplett anders als die bisherigen Impfstoffe funktioniert. Statt Antigenen wird hierbei Erbgut des Virus in den Körper mittels einer Trägersubstanz gegeben und menschliche Zellen dazu benutzt, das Spike-Protein zu produzieren. Zu diesem Verfahren kann es gar keine jahrzehntelange Erfahrung geben, weil es erst seit Ende letzten Jahres im Einsatz ist. Aufgrund der Unkenntnis von Langzeitwirkungen ist eine Impfpflicht abzulehnen.“